www.1AHauswirtschafterin.de Quelle / Autor Carlheinz Schichl 27.10.05 ©
Die Tätigkeit einer Hauswirtschafterin im Privathaushalt als Hausangestellte:
Hauswirtschafterin ist der umgangssprachliche Begriff und kommt wohl von „haushalten“, früher aber auch heute noch, benutzen ältere Personen gerne den Begriff Hausmädchen, dieser Begriff ist aber eher antiquiert und kommt wohl von Kindermädchen abgeleitet auf die Arbeit im Haus für jüngere Hausangestellte.
Hauswirtschafterinnen im Privathaushalt stammen meist aus den Berufsgruppen; Hauswirtschafterin, Wirtschafterin, Hauswirtschaftsmeisterin
Bei klassischen Hauswirtschafterinnen umfasst der Arbeitsplatz die eigenständige Reinigung/Versorgung/Pflege des gesamten Haushaltes und des Inventars, inklusive der Wäschepflege und manchmal auch das Kochen.
Bei Haushalten mit z w e i oder mehreren Kräften spricht man auch gerne von einer hauswirtschaftlichen Erstkraft und Zweitkraft. Zum Beispiel als Erstkraft die Hauswirtschafterin und als Zweitkraft die Zugehfrau oder auch Reinemachefrau/Putzfrau genannt, wobei der Ausdruck Zugehfrau wohl der treffendste ist, da diese meist nicht im Anwesen der Herrschaft wohnen, sondern dieser „zugehen“ . Von einer Haushaltshilfe spricht man meist, wenn diese nur geringfügig beschäftigt ist. Wobei die umgangssprachlichen und zutreffenden Bergriffe oft vermischt/vertauscht werden. Stellenangebot Hauswirtschafterin |